Faltschachtel mit Blindenschrift/Blindenprägung (Braille)

Einsatzbereich: Pharmaprodukte, Kosmetik- und Nahrungsergänzungsmittel
Vorteil: eindeutige Identifizierung des Produktes für blinde und sehbehinderte Menschen
Anwendung: Identifizierung des Packmittels

Faltschachtel mit Blindenschrift
Faltschachtel mit Blindenschrift bedrucken

Die Braille-Schrift ist ein international angewandtes und bewährtes System, das blinden und sehbehinderten Menschen das Lesen und Schreiben ermöglicht. Durch eine bestimmte, genau definierte Anordnung der Punkte werden Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen dargestellt. Die Pflicht bezüglich des Aufbringens von Blindenschriftprägungen ergibt sich aus dem Europäischen Arzneimittelgesetz (§ 10 Abs. 1b AMG). Arzneimittel, die seit dem Jahr 2006 zugelassen sind, müssen zwingend die Braille-Schrift auf ihrer Verpackung tragen. Das Verwenden der Blindenschrift ist heute auf einer Vielzahl von Verpackungen in nahezu allen Bereichen Standard. Wichtig ist, dass die Punkte der Blindenschrift gut abtastbar sein müssen. Das Verwenden der Braille-Prägung hilft blinden oder sehbehinderten Menschen, ein Packmittel zweifelsfrei zu identifizieren.

Das Aufbringen des Arzneimittelnamens in Braille muss grundsätzlich auf der Sekundärverpackung erfolgen. Auf der Primärverpackung ist es nur dann erforderlich, wenn keine Faltschachtel vorhanden ist. Um die Lesbarkeit der Blindenschrift zu garantieren, darf die Oberfläche der Faltschachtel durch die Prägung nicht beschädigt und der darunterliegende Text dadurch nicht beeinträchtigt werden.

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